AGB's, Miet- und Kaufbestimmungen
1. ALLGEMEINE GESCHÄFTS BESTIMMUNGEN
1.1 Geltung der AGB
Die KULTevents AG erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage dieser AGB. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner*innen finden keine Anwendung. Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag und diesen AGB geht der jeweilige Vertrag vor. Der Einfachheit halber wird im Folgenden eine genderneutrale Formulierung angewandt. Die von unserer Firma mietweise gelieferten Bauten und Materialien unterstehen, wenn nichts Anderes vereinbart wurde, den folgenden Mietbestimmungen:
1.2 Verbindlichkeit von Offerten / Auftrag / Mietvertrag / Kaufvertrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Bis zur Erteilung des Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Die definitive Reservierung erfolgt, sobald der Mieter uns eine schriftliche Zusage (per Mail, SMS oder dem Onlinetool «Smallinvoice») macht. Mündliche Vereinbarungen erlangen erst Wirksamkeit, wenn eine schriftliche Bestätigung von uns vorliegt. Bei kurzfristigen Aufträgen ersetzt in der Regel der vom Bestellenden unterschriebene Lieferschein den Vertrag.
Änderungen am Leistungsumfang sowie Standort- oder Konzeptänderungen auf Wunsch des Bestellers sind nach Vertragsabschluss nur nach Absprache mit der KULTevents AG möglich. Falls es aus unvorhersehbaren Gründen Terminkollisionen oder Material gewechselt werden muss, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter mit angemessener Vorlaufzeit, entsprechende Optionen zu unterbreiten.
1.3 Haftung
Die Haftung der KULTevents AG wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen (nicht vereinbart), vorbehältlich einer anderslautenden vertraglichen Regelung. Der Haftungsausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die KULTevents AG haftet nicht für die von ihr zur Erfüllung des Vertrages beigezogenen Hilfspersonen.
1.4 Preise, Zahlungsfristen und Preisanpassungen
Sofern nicht anders ausgewiesen sind sämtliche Tarife exklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen schweizerischen Mehrwertsteuer. Grundsätzlich gelten die Zahlungsfristen gemäss Auftragsbestätigung. Allgemein sind Rechnungen 30 Tage ab Erhalt fällig und zahlbar, netto ohne Abzug. Unberechtigte Skontoabzüge werden in jedem Fall nachbelastet. Das Personal von KULTevents ist berechtigt, bei Abholungen Ware nur gegen Barzahlung herauszugeben. KULTevents behält sich die Weiterverrechnung veränderter unbeeinflussbarer Kostenfaktoren vor (z.B. Treibstoffkosten, LSVA, Steuern etc.).
1.5 Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich getroffen werden.
1.6 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als Gerichtsstand gilt Tafers (Schweiz) als vereinbart. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
2. MIETBESTIMMUNGEN
2.1 Übergabe der Sache und Eigentumsvorbehalt
Beim gemieteten Material kann es sich um gebrauchte Ware handeln. KULTevents übergibt die Sache in sauberem und gebrauchstauglichem Zustand. Das Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum der KULTevents und kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Eine Umstellung auf einen anderen Platz oder die Untervermietung ist nur mit unserer schriftlichen Zusage gestattet.
Der Mieter hat das Mietobjekt sofort nach Erhalt und vor Gebrauch auf erkennbare Mängel zu überprüfen und die KULTevents sofort über allfällige Mängel zu informieren. Die KULTevents behebt innert angemessener Frist Mängel, welche die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch erheblich beeinträchtigen.
2.2 Auf- und Abbau des Mietobjekts
Der Mieter lässt sich über allfällige Leitungen und Kabelstränge im Boden informieren und weist unsere Monteure auf solche hin. Für Schadenfälle und Unfälle, die auf das Fehlen dieser Information zurückzuführen sind, ist der Mieter haftbar. Der zu bebauende Platz muss vor dem Antransport des Materials geräumt sein und für Fahrzeuge mit Anhänger gut zugänglich und befahrbar sein.
Der Mietende stellt KULTevents nach erfolgtem Aufbau für die Dauer der Veranstaltung einen geeigneten Abstellplatz für Transportgeräte und Material zur Verfügung.
Nach dem Abtransport des Materials ist es Sache des Bestellers, den Platz wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen, sowie den Platz gründlich zu säubern. KULTevents übernimmt keine Haftung für Landschäden, ausser für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte. Für das Versäumnis dieser Obliegenheiten übernehmen wir keine Verantwortung und Haftpflicht.
Während der Montage und Demontage ist das Betreten der Baustelle durch Unbefugte, strikte zu untersagen.
Der Mietende stellt für den Auf- und Abbau Helfer oder falls nötig Leihgeräte (Hubstapler, Traktoren etc.) in der vertraglich vereinbarten Anzahl und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Der Vermieter ist berechtigt, den Mehraufwand, welcher Ihm durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entsteht (z.B. längere Montage- und Demontagezeiten unserer Monteure, Wartezeiten von Fahrzeugen), zusätzlich zu berechnen. Jeder Helfer muss sich an die Sicherheitsvorschriften der KULTevents halten und deren Anweisungen befolgen. Die angemessene PSA (Persönliche Sicherheitsausrüstung) sowie Versicherung der Helfer ist Sache des Auftraggebers. Für Unfälle, die jenen Personen in dieser Zeit zustossen, haften wir nicht.
2.3 Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache ist rechtzeitig, vollständig, unbeschädigt und sauber zurückzugeben. Der Mietende haftet für die verspätete Rückgabe der Sache. Sämtliches Material wird bei Rückgabe auf allfällige Mängel und Schäden kontrolliert. Reparaturen und Reinigungsarbeiten (z.B. durch Reklamekleber oder Baustellenklebeband) werden nach effektivem Aufwand zu einem Stundenansatz von CHF 80.00 plus Materialkosten vorgenommen und dem Mieter in Rechnung gestellt. Abhanden gekommene oder defekte Ware, die nicht repariert werden kann, wird dem Mieter ohne Rücksicht auf das Alter der Ware zu 80% des Neuwerts in Rechnung gestellt.
2.4 Sicherheit
Sämtliche Beschilderungen der Notausgänge, Fluchtwege usw. sowie die Sicherheitsvorkehrungen für beispielsweise Brandbekämpfung sind durch den Mietenden vorzunehmen. In den Zelten ist offenes Feuer verboten. Grillieren, Kochen u.ä. sind nur in speziell dafür vorgesehenen Zelten erlaubt.
Unsere Zelte sind nicht schneelastgesichert. Bei Schneefall hat der Mieter auf eigene Kosten für eine genügende Beheizung zu sorgen. Auch bei Regen muss das Zelt vom Auftraggeber regelmässig auf Wassersäcke kontrolliert und solche umgehend entfernt werden.
Bei auftretenden Sturmwinden müssen die Seitenwände der Zelte durch den Mietenden geschlossen werden. Bei Sturmwinden ab Windstärke 8 (stürmischer Wind, 62-74 km/h) müssen Fest- und Faltzelte evakuiert werden.
Für Ereignisse, die weder kontrollieret noch beeinflusset werden können (z.B. Windgeschwindigkeiten von 75 km/h und mehr), haftet KULTevents nicht. Verankerungen, Verstrebungen und Verspannungen garantieren die statischen Voraussetzungen für die Bauten. Sie dürfen weder verändert noch entfernt werden.
Vorgehen bei starkem Wind:
Regelmässige Kontrolle: Überprüfen Sie während der Veranstaltung die Verankerung und Stabilität des Zeltes.
Wettervorhersage beachten: Richten Sie sich nach den örtlichen Wetterwarnungen und räumen Sie das Zelt frühzeitig, um Risiken zu minimieren.
Evakuierungsplan: Stellen Sie sicher, dass ein Evakuierungsplan vorhanden ist und das Personal entsprechend geschult ist.
2.5 Versicherungen
Sämtliche Mietobjekte sind in der Schweiz gegen Feuer und gegen Elementarschäden versichert. Es besteht eine Haftpflichtversicherung bis zu einer Schadenssumme von CHF 10’000’000.
Es ist Sache des Mietenden, die Mietobjekte für die Dauer des Anlasses (Beginn des Aufbaus bis Abschluss des Abbaus inklusive Übergabe) gegen Diebstahl und Beschädigungen zu versichern. Der Veranstalter des Festes hat somit eine eigene Fest-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
2.6 Rücktritt des Vertrags
Sollte der Anlass, für den die Objekte gemietet wurden, aus höherer Gewalt abgesagt werden (z.B. Ausbruch von Krieg, Nationaltrauer, Pandemie oder Seuche, usw.), so kann der Mieter den Vertrag entschädigungslos auflösen. In allen übrigen Fällen des Rücktritts nach Vertragsabschluss hat der Mieter folgende Entschädigungen zu entrichten:
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Rücktritt bis 6 Monate vor Anlass: 20% der Auftragssumme
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Rücktritt bis 3 Monate vor Anlass: 40% der Auftragssumme
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Rücktritt bis 2 Monate vor Anlass: 60% der Auftragssumme
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Rücktritt unter 1 Monat vor Anlass: 80% der Auftragssumme
Nach Übergabe des Mietobjekts schuldet der Mietende auch bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages den gesamten Auftragspreis sowie sämtliche zusätzlich im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandene Kosten für Arbeiten, Gebühren und Transporte.
Werden uns kreditmindernde Umstände des Mieters bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. KAUFBESTIMMUNGEN
3.1 Eigentumsvorbehalt
KULTevents bleibt im Falle eines Kaufes Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist. Der Käufer ermächtigt die KULTevents, jederzeit die Eintragung ihres Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen. Der Käufer ist nicht ermächtigt, die Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung des Verkaufspreises zu verpfänden oder übereignen.
3.2 Übergabe der Sache / Übergang von Nutzen und Gefahr
Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel müssen umgehend, spätestens innert 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige schriftliche Meldung, gilt die Kaufsache als im Zustand der Übergabe genehmigt.
3.3 Gewährleistung
Beim Kauf gebrauchter Ware übernimmt der Käufer die Sache ab Platz. Eine Gewährleistung der KULTevents ist ausgeschlossen. Bei neuer Ware beträgt die Gewährleistungspflicht 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe auf den Käufer über. Bei Versand oder Spedition mit der Übergabe ans entsprechende Transportunternehmen. Für Ereignisse, die KULTevents nicht kontrollieren noch beeinflussen kann (z.B. Windgeschwindigkeiten von mehr als 70 km/h) besteht keine Gewährleistung. Im Gewährleistungsfall ist KULTevents nur zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet, unter Ausschluss des Wandelungs- und Minderungsanspruchs und unter Verzicht des/der Käufer/in auf weitere Schadenersatzansprüche.
Alterswil, Januar 2025, KULTevents AG